Nein zur rechtswidrigen «Züri City-Card»

Argumente

In Zürich leben nach Schätzung des Staatssekretariats für Migration rund 10'000 illegale Ausländer. Mit der "City-Card" als lokalem Ausweis für Sans-Papiers will der Zürcher Stadtrat den Anschein einer rechtskonformen Situation bezüglich ihres Aufenthalts erwecken. Sans-Papiers sollen Schutz vor möglichen Kontrollen und Zugang zu weiteren Leistungen haben. So können die bundesrechtlichen Bestimmungen über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern leichter umgangen werden. Der Bundesrat und das Staatssekretariat für Migration haben mehrmals festgehalten, dass eine solche "City Card" als Ausweis klar gegen Bundesrecht verstossen würde.

Nein zur unsinnigen Verschleuderung von Steuergeld

Ganze 3,2 Mio. Franken will der Stadtrat für die Ausarbeitung des Projekts "Züri City-Card" einsetzen. Für illegal anwesende Ausländer bringt ein solcher Ausweis keinen Nutzen, denn die Stadt kann nichts an ihrem illegalen Aufenthaltsstatus ändern. Für das Ausländer- und Migrationsrecht ist der Bund abschliessend zuständig. Diese Bestimmungen sind auch für die Stadt Zürich bindend.

Nein zu einem widerrechtlichen und untauglichen "Ausweis"

Der Bundesrat hält klar fest, dass die Idee einer "City-Card" untauglich ist. Solche Ausweise seien "keine Lösung für die Aufenthaltsregelung von Personen, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten", denn der rechtswidrige Aufenthalt ist ein strafbares Vergehen. Eine "City-Card" als Identitätsausweis verstösst auch deshalb gegen Bundesrecht, weil der Bund gemäss Ausweisgesetz abschliessend zuständig ist für die Regelung der Ausweisarten.

Nein zur Scheinlegalisierung von Sans-Papiers

Weil der Zürcher Stadtrat mit der Migrationspolitik des Bundes nicht einverstanden ist, will er illegal anwesende Ausländer legalisieren. Dafür fehlt der Stadt Zürich die Kompetenz, wie der Bundesrat mehrmals festgehalten hat. Einzelne Gemeinden oder Kantone haben keine Kompetenz, den Aufenthalt von Sans-Papiers nach eigenen Bestimmungen mit einem Ausweis zu regeln.

Nein zur Anstiftung zu strafbaren Handlungen

Der Bundesrat hält fest, dass Polizisten wegen Begünstigung (Art. 305 StGB) und Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 116 AIG) strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie sich bei Verdacht auf Verletzung des Ausländergesetzes nur auf eine "City-Card" abstützen und nicht prüfen, ob die Person eine Aufenthaltsbewilligung besitzt. Auch entsprechende "Anweisungen von vorgesetzten Stellen an Polizeibeamte" würden strafrechtlich verfolgt.